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Familienrecht

Scheidung, Trennung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt

Seit Jahrzehnten ist ein wesentlicher Schwerpunkt aller Anwälte unserer Kanzlei das Familienrecht. Herrn Rechtsanwalt Dr. Banzhaf wurde aufgrund des Nachweises besonderer Erfahrung und überdurchschnittlicher Fachkenntnisse von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen

Auseinandersetzungen in der Familie, Trennung und Scheidung sind emotional belastend. Es fällt dann oft schwer, den Blick in die Zukunft zu richten. Aber gerade in dieser Lebensphase ist es wichtig, seine Zukunft neu zu gestalten und sich dabei kompetent unterstützen und beraten zu lassen.

Wir bieten Ihnen schnelle, diskrete und unkomplizierte Hilfe bei der Lösung aller Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eingehung, der Trennung oder Scheidung einer Ehe sowie in Kindschaftssachen.

Bei allen familienrechtlichen Problemen, können sich unsere Mandanten auf unser Fachwissen und unsere Erfahrung verlassen und auf eine interessengerechte Bearbeitung vertrauen.

In dieses Gebiet fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  • Entwurf von Eheverträgen
  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Elterliche Sorge für Minderjährige
  • Umgangsregelungen für Minderjährige
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft
  • Adoption
  • Lebenspartnerschaft
  • Nicht eheliche Lebensgemeinschaften
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz bei Bedrohung oder Nachstellung
  • Elternunterhalt
  • Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Namensrecht

Häufig wird im Zusammenhang mit der Trennung eines Ehepaars auch erforderlich werden, die Erbfolge neu zu regeln. Insbesondere in der Trennungsphase vor Beginn des Scheidungsverfahrens gilt noch die gesetzliche Erbfolge, wonach die Ehegatten sich wechselseitig (gegebenenfalls gemeinsam mit Kindern oder Schwiegereltern in Erbengemeinschaft) beerben. Dies ist nach der Trennung regelmäßig nicht gewünscht.

Wir beraten Sie natürlich in diesen Fällen auch gerne auf dem Gebiet Erbrecht